Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Hamburg Dr. von Blittersdorff & Kollegen
Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Hamburg                      Dr. von Blittersdorff & Kollegen

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall übernehmen wir die Regulierung Ihres Schadens bei der gegnerischen Versicherung.

Bei einem Personenschaden machen wir Schmerzensgeld, Auslagenersatz sowie einen Haushaltsführungsschaden für Sie geltend.

Bei einem Fahrzeugschaden können Ihre Ansprüche den Ersatz der Reparaturkosten umfassen. Sie können sich jedoch auch die festgestellte Schadenssumme ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren lassen zu müssen (fiktive Schadensabrechnung).

Liegt ein Totalschaden vor, ist der Restwert des Fahrzeuges (der vorhandene Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall) vom Wiederbeschaffungswert (der Wert der Wiederbeschaffung für das verunfallte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls) abzuziehen. Diese Werte ermittelt in der Regel ein Sachverständiger, der ein detailliertes Gutachten hierzu erstellt.

In diesem Gutachten wird auch festgehalten, wie lange eine Reparatur dauert bzw. bei einem Totalschaden, wie lange die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges auf dem freien Markt dauern kann. Diese Zeit kann dann als Nutzungsentschädigung nach den einschlägigen Fahrzeugtabellen geltend gemacht werden. 

Ob ein Sachverständiger beauftragt werden sollte, hängt maßgeblich von der Schuldfrage des Unfalls und der Höhe des Schadens ab. Sollte sich nämlich herausstellen, dass der Unfallgegner schuldlos ist, hat dieser bzw. dessen Versicherung den Sachverständigen nicht zu bezahlen, sondern vielmehr der Auftraggeber des Sachverständigen.

Hier ist also Vorsicht geboten.

Zuallererst sollte deshalb mit einem Fachmann die Unfallsituation besprochen werden, um die Schuldfrage zu klären.

Schmerzensgeld

Häufig gibt es im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen Personenschäden, die der Unfallgegner schuldhaft verursacht hat.

Der Geschädigte kann in einem solchen Fall Schmerzengeld beantragen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich im wesentlichen nach der Art und Schwere der Verletzungen sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Es ist dabei erforderlich, dass eine lückenlose ärztliche Dokumentation der Beschwerden vorgenommen wird.

Auch der Geschädigte selbst sollte eine Dokumentation seiner Befindlichkeiten nach dem Unfall vornehmen.

Hilfreich sind auch Fotos im Falle von Prellungen, Blutergüssen und Schwellungen.

Die Auslagenquittungen im Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung sollten zwecks späterer Geltendmachung aufbewahrt werden.

Die endgültige Taxierung der Höhe des Anspruchs wird nach Abschluss der Behandlung festgelegt.

Unfallflucht

Ein beachtenswerter strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr ist die Verkehrsunfallflucht. Hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand, der mit erheblichen Sanktionen bedacht ist. Neben einer Geldstrafe kann die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist einhergehen.

Häufig kommen Mandanten und teilen mit, sie hätten vom Unfall nichts gemerkt, da sie entweder einen Anstoß nicht vernommen hätten oder das Radio zu laut war.

In diesen Fällen ist natürlich entscheidend, wie groß der entstandene Schaden ist.

Bei einer Schadenshöhe von mehreren Tausend Euro wird man kaum eine glaubhafte Erklärung des Nichtbemerkens vom Unfall abgeben können.

In jedem Falle ist hier Vorsicht geboten und ein anwaltliches Beratungsgespräch unmittelbar nach Erhalt eines polizeilichen Schreibens und vor einer Aussage bei der Polizei dringend erforderlich.





Gefährdung des Straßenverkehrs

Eine zentrale Norm des Verkehrsrechts stellt § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) dar.

Wer diesen polizeilichen Vorwurf zugestellt bekommt, sollte sofort einen zeitnahen anwaltlichen Rat einholen, denn diese Norm sieht erhebliche Konsequenzen vor.

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs setzt ein Fehlverhalten voraus (z. B. Alkoholgenuss, Nichtbeachtung der Vorfahrt, zu schnelles Fahren), wodurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

 

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