Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Hamburg Dr. von Blittersdorff & Kollegen
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Rechtsprechung Familienrecht

Hier werden Sie regelmäßig über aktuelle und interessante Entscheidungen unterrichtet.

Auch Großeltern müssen Unterhalt zahlen

(BGH, Beschluss v. 27.10.2021, XII ZB 123/21)

Es liegt ein neues Urteil des BGH vor, nach dem unter Umständen auch Großeltern zum Unterhalt ihrer Enkel verpflichtet werden können.

 

Aktuell! Kinderbonus! Stand: Oktober 2020

Aufgrund mehrfacher Mandantennachfrage zum Kinderbonus ist folgendes klarzustellen:

Der Kinderbonus von 1 x € 200,00 und 1 x € 100,00 soll beiden Elternteilen zugute kommen. Dem betreuenden Elternteil und dem Elternteil, der Unterhalt zahlt. Allerdings kann der Kinderbonus nicht wie das Kindergeld einfach verrechnet werden. Es ist mit dem Empfänger des Kinderbonus vorher zu klären, wie die Verrechnung vorgenommen wird. Gibt es hier keine Einigung, muss über die entsprechenden Rechtsanwälte oder sogar das Familiengericht eine entsprechende Regelung gefunden werden.

 

Aktuell! Neue Selbstbehalte für erwerbstätige Unterhaltspflichtige nach der Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2020

Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern: € 1.160,00.

Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern: € 1.400,00.

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten: € 1.280,00.

Es ist daher zu empfehlen, vergangene Unterhaltsberechnungen auf ihre Aktualität zu überprüfen.

Zudem neigen die Gerichte aufgrund der schwierigen Wohnungslage dazu, einen höheren Betrag für die Mietkosten anzusetzen, als es die Düsseldorfer Tabelle vorschlägt.

 

Achtung! Änderung der Rechtsprechung bei Berücksichtigung von selbstgenutztem Wohnungseigentum bei der Unterhaltsberechnung

(Stand: Januar 2020)

Bisher ist man davon ausgegangen, dass bei der Berechnung nur Zinsbelastungen der Wohnung als Abzugspositionen zu berücksichtigen sind. Seit der Entscheidung des BGH vom 18.01.2017, Az. XII ZB 118/16, ist bei den Gerichten aber die Tendenz erkennbar, auch die Tilungskosten zu berücksichtigen.

 

Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens im Betreuungsverfahren

(BGH, Beschluss v. 03.07.2019 - XII ZB 62/19)

Erachtet das Beschwerdegericht das erstinstanzlich eingeholte Sachverständigengutachten für unverwertbar oder gelangt es zu der Auffassung, dass das Gutachten keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers bietet, hat es zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein weiteres oder - sofern dies ausreichend ist - ein ergänzendes Sachverständigengutachten einzuholen.

 

Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf strenggläubige islamische Mutter

(OLG Hamm, Beschluss v. 12.05.2017 - 4 UF 94/16)

Das Vorleben streng islamischer Werte seitens der Kindesmutter (z. B. Vollverschleierung, kaum Kontakt zum anderen Geschlecht) stellt sich als nachteilig im Hinblick auf deren Erziehungseignung dar. Gleichwohl kann die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf die Mutter gerechtfertigt sein, wenn sonstige Gesichtspunkte wie Kontinuität der Lebensverhältnisse und Bindung des Kindes zur Mutter für die Mutter sprechen.

 

Kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nach rechtskräftiger Scheidung

(BGH, Beschluss v. 12.04.2017 - XII ZB 254/16)

Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen.

 

Verjährung von Regressanspruch des Scheinvaters gegen den Erzeuger

(BGH, Beschluss v. 22.03.2017 - XII ZB 56/16)

Der übergegangene Erstattungsanspruch von Kindesunterhalt des Scheinvaters gegen den Erzeuger gem. § 1607 Abs. 3, Satz 2 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Die Frist beginnt wegen § 1600 d Absatz 4 BGB frühestens ab wirksamem Anerkenntnis oder rechtskräftiger Feststellung der Vaterschaft.

 

Anspruch des volljährigen Kindes auf Auskehr des Kindergeldes

(OLG Stuttgart, Beschl. vom 20.01.2017-17 UF 193/16)

Der volljährige Unterhaltsberechtigte kann den Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes gegen einen Elternteil, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, ohne ein Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen. Der Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes ergibt sich aus § 1601 BGB.

 

Unterlassungsantrag des Vaters wegen Veröffentlichung privater Fotos im Internet

(OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.07.2016 - 18 WF 183/15)

Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen über das Recht am eigenen Bild sind keine Familienstreitsachen im Sinne von § 266 FamFG. Minderjährige Kinder bedürfen zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen einen mitsorgeberechtigten Elternteil eines Ergänzungspflegers.

 

Anspruch auf Mietbeteiligung gegen den ausgezogenen Ehegatten

(OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2016 - 4 WF 184/15)

Zieht ein Ehegatte zum Zweck der Trennung aus der Ehewohnung aus, kann der verbleibende Ehegatte im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs eine hälftige Beteiligung an den von ihm allein getragenen Mietkosten verlangen.

 

Auskunftsanspruch des nicht betreuenden Elternteils

(OLG Hamm, Beschluss v. 24.11.2015 - II-2 WF 191/15)

Ein Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes nach § 1686 BGB kann auch dann bestehen, wenn Gründe vorliegen, die zur Versagung des Umgangsrechts geführt haben. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn mit der Auskunft lediglich rechtsmissbräuchliche Ziele verfolgt werden.

 

Einsatz des Vermögens für Lebensbedarf durch volljähriges Kind

(OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.10.2015 - 2 UF 107/15)

Ein volljähriges, studierendes Kind hat sein Vermögen sukzessive zur Deckung seines Lebensbedarfs einzusetzen und darf das Vermögen nicht anderweit verbrauchen. Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit muss es sich so behandeln lassen, als ob noch Vermögen vorhanden wäre und bedarfsdeckend eingesetzt werden könnte.

 

Achtung ! Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2016 !

Die Kindesunterhaltssätze haben sich etwas erhöht. Außerdem wird jetzt wieder das hälftige, aktuelle Kindergeld angerechnet.

 

Umschreibung eines vom Land erstrittenen Titels auf das unterhaltsberechtigte Kind

(BGH, Beschluss vom 23.09.2015 - XII ZB 62/14)

Ein vom Land gemäß § 7 Absatz 4 Unterhaltsvorschussgesetz erstrittener Unterhaltstitel kann nach Einstellung der Vorschussleistungen im Wege einer analogen Anwendung des § 727 ZPO auf das unterhaltsberechtigte Kind umgeschrieben werden.

 

Zurechnung fiktiver Einkünfte bei Minderjährigen

(OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.07.2015 - 5 UF 50/15)

Minderjährigen Unterhaltsberechtigten kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden, wenn sie dauerhaft vom Schulunterricht fernbleiben und keine gesetzliche Schulpflicht mehr besteht.

 

Keine Anpassung eines Ehevertrags bei Abänderungsverzicht

(BGH, Beschluss vom 11.02.2015 - XII ZB 66/14)

Haben die Ehegatten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung abschließend einzelne Gründe aufgeführt, aufgrund derer eine Abänderung des nachehelichen Unterhalts möglich sein soll, kann eine Anpassung dieses Vertrags nach § 313 BGB wegen einer Änderung der Rechtslage nicht verlangt werden.

 

Schadensersatzpflicht der Eltern wegen Abhebungen vom Sparbuch des Kindes

(OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.2014 - 4 UF 112/14)

Die den Eltern zustehende Vermögenssorge gegenüber dem Kind ist fremdnützige Verwaltung und berechtigt diese nicht, das auf dem Sparbuch für das Kind angelegte Geld für den Eltern obliegende Aufgaben zu verwenden. Demnach handeln die Eltern pflichtwidrig, wenn sie vom Sparguthaben des Kindes Abhebungen tätigen, auch wenn dies für Unterhaltszahlungen an das Kind, Möbel für das Kinderzimmer und Urlaubsreisen der Familie geschieht.

 

Unterhaltspflichtige dürfen mehr Geld für sich behalten !

Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle steigt ab 01.01.2015 der sogenannte Selbstbehalt für Erwerbstätige von € 1.000,00 auf € 1.080,00 im Monat, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit.

Für Nichterwerbstätige steigt der Selbstbehalt von € 800,00 auf € 880,00.

 

Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

(BGH, Beschluss v. 29.10.2014 - XII ZB 20/14)

Das postmortale Persönlichkeitsrecht tritt im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung zurück.

 

Sorgerecht gegen den Willen des Kindes

(BVerfG, Beschluss v. 22.09.2014 - 1 BvR 2102/14)

Der Wunsch eines knapp sechsjährigen Kindes bei einem Elternteil leben zu wollen, ist nicht als maßgebliches Entscheidungskriterium heranzuziehen, da der Wunsch altersbedingt nur begrenzt berücksichtigungsfähig ist. Das Kontinuitätsprinzip überwiegt.

 

Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs

(AG Köln, Beschluss v. 21.08.2014 - 316 F 248/12)

Hebt ein Ehegatte von Konten des anderen Ehegatten innerhalb eines Jahres einen Gesamtbetrag von € 17.000,00 ab und verwendet er dieses Geld für sich, rechtfertigt das beschriebene Verhalten bei einer Ehe, die knapp länger als drei Jahre dauerte, einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

 

Großeltern als Vormund minderjähriger Kinder

(BVerfG, Beschluss v. 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13)

Bestehen engere familiäre Bindungen zwischen Großeltern und Enkeln, so haben die Großeltern auf Grund des grundrechtlichen Schutzes der Familie das Recht, bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers berücksichtigt zu werden.

 

Ersetzung der Zustimmung zur Durchführung einer Haaranalyse

(OLG Bremen, Beschluss v. 10.02.2014 - 4 UF 7/14)

Verweigert ein sorgeberechtigter Elternteil im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB die Zustimmung zur Durchführung einer Haaranalyse bei seinem Kind, obwohl aufgrund zweier vorangegangener Haaranalysen feststeht, dass in der Umgebung des Kindes mit Drogen umgegangen wurde, so kann das Familiengericht im Wege der einstweiligen Anordnung gemaß § 1666 Abs. 3 Nr. 5 BGB ersetzen.

 

Fehlendes Erfordernis für die Betreuerbestellung - Beauftragung Dritter durch den Betroffenen

(BGH, Beschluss v. 21.11.2013 - XII ZB 481/12)

Eine Betreuung ist regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, jemanden mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten zu beauftragen.

 

 Berücksichtigung des Lottogewinns eines Ehegatten bei Berechnung des Zugewinnausgleichs

(BGH, Beschluss v. 16.10.2013 - XII ZB 277/12)

1. Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen.

2. Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit i. S. v. § 1381 Abs. 1 BGB. 

 

Eigenheim bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens

(BGH, Beschluss v. 07.08.2013 - XII ZB 269/12)

Verfügt der zum Elternunterhalt Verpflichtete über selbstgenutztes Immobilieneigentum, muss dieses im Rahmen des Vermögenseinsatzes für den Unterhalt grundsätzlich nicht verwertet werden.

 

Haftung der Eltern für Mehrbedarf wegen längerfristigem Besuch von Förderunterricht

(BGH, Beschluss v. 10.07.2013 - XII ZB 298/12)

Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut, hier Therapie einer Lese- und Rechtschreibschwäche, können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen. Für berechtigten Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnisses und nach den Maßstäben des § 1603 I BGB aufzukommen, so dass vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkünfte generell ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen ist.

 

Kein Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

(BGH, Beschluss v. 03.07.2013 - XII ZB 220/12)

Hat das Kind unverschuldet einen schlechten Schulabschluss, verliert es nicht deshalb seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, weil es durch vorgeschaltete Berufspraktika und Aushilfstätigkeiten versucht, einen Ausbildungsplatz zu erhalten, diesen aber erst drei Jahre nach Beendigung der Schule findet.

 

Unterhalt - Kosten für ein privates Repetitorium als Mehrbedarf

(OLG Hamm, Beschluss v. 28.05.2013 - 6 WF 298/12)

Wird an der Universität ein kostenloses Repetitorium für Jura-Studenten angeboten, können Kosten für ein privates juristisches Repetitorium nicht als Mehrbedarf geltend gemacht werden.

 

Mehr Rechte für eingetragene Lebenspartner

(BVerfG, Beschluss v. 07.05.2013 - NJW 2013, 2257)

Das BVerfG hat die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting als verfassungswidrig qualifiziert. Dieser Beschluss führt zu einer weiteren Angleichung des Lebenspartnerschaftsrechts an die Ehe.

 

Auskunft über Einkünfte - Leistung freiwilligen Ausbildungsunterhalts und Auskunftsanpruch

des geschiedenen Ehegatten

(BGH, Beschluss v. 17.04.2013 - XII ZB 329/12)

Leistet ein geschiedener Elternteil aus freien Stücken den vollen Ausbildungsunterhalt für sein

volljähriges Kind, so ist er, solange er gegenüber dem anderen Elternteil keinen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch verfolgt, diesem gegenüber nicht zur Auskunft über seine Auskünfte verpflichtet.

 

Sorgerecht - Sorgerechtsstatut bei Aufenthaltswechsel

(OLG Karlsruhe, Beschluss v. 05.03.2013 - 18 UF 298/12)

Das auf Sorgerechtsfragen anwendbare Recht ist in Art. 16 des seit 01.11.2011 in Deutschland

geltenden KSÜ geregelt. Maßgeblich ist danach das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des

Kindes. Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts ändert sich das Sorgerechtsstatut

ex nunc.

 

Unterhalt - Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf Versorgungsausgleich durch

Ausübungskontrolle

(BGH, Beschluss v. 27.02.2013 - XII ZB 90/11)

Im Rahmen der Ausübungskontrolle kann dem ausgleichsberechtigten Ehegatten der

unterlassene Erwerb eigener Versorgungsanwartschaften in der Ehezeit nicht vorgehalten

werden, wenn dies auf einer gemeinsamen Lebensplanung beruht oder von dem

ausgleichspflichtigen Ehegatten während bestehender Lebensgemeinschaft

geduldet oder gebilligt worden ist.

 

Verfügung über Vermögen des Ehegatten im Ganzen bei vorbehaltenem dinglichen Wohnungsrecht

(BGH, Urteil v. 16.01.2013 - XII ZR 141/10)

Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.

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